Für die Förderaktion können sich folgende Projekte bewerben,
- die von einem eingetragenen gemeinnützigen Verein, einer gemeinnützigen Organisation oder einer gemeinnützigen Institution durchgeführt werden und zudem
- ein gemeinnütziges Ziel verfolgen, wie die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die Förderung des Sportes, der Gesundheit, der Bildung, der Kultur sowie die Förderung von sozialen Zwecken
- die einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
- die eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen
- die im Versorgungsgebiet der Kreuznacher Stadtwerke stattfinden
Die Kreuznacher Stadtwerke sowie die gemeinnützige Vereine, Organisationen und Institutionen verpflichten sich einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Die gemeinnützige Vereine, Organisationen und Institutionen werden sich in keiner Weise, insbesondere nicht öffentlich, negativ über die Kreuznacher Stadtwerke und dessen Leistungen äußern. Die gemeinnützige Vereine, Organisationen und Institutionen sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der Kreuznacher Stadtwerke, insbesondere auf dessen Ruf und Ansehen sowie auf den Sinn und das Prestige, Rücksicht zu nehmen. Die genannten Verpflichtungen gelten gegenseitig auch nach Beendigung der Förderaktion "Wir sorgen für Bad Kreuznach" fort.
Das Projekt benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für das Projekt zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für sein Projekt in allen Belangen zu handeln.
Die Kreuznacher Stadtwerke fördern keine Vereine mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Die SW behalten sich vor, davon abzuweichen und in Zweifelsfällen individuell zu entscheiden.
Die SW unterstützt keine Vereine die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in andere Weise dem Ansehen der Stadtwerke schaden.
Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen, erfolgen.
Die endgültige Entscheidung darüber, ob ein Projekt teilnahmeberechtigt ist, liegt bei der SW.
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